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06.06.2017: Ambulanter Pflegedienst in Dillingen erhält vom MDK Note 1,0

Die Note 1,0 hat der Ambulante Pflegedienst des Roten Kreuzes im Saarland am Standort Dillingen erhalten. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen gab dem ASD Dillingen in allen Bereichen die Note 1,0. Damit liegt das Rote Kreuz mit seinem Pflegedienst in Dillingen über dem Durchschnittswert im Saarland. Zu den geprüften Sektoren gehörten die „Pflegerischen Leistungen“ , die „Ärztlich verordneten pflegerischen Leistungen“ , „Dienstleistung und Organisation“ und „Befragung der pflegebedürftigen Menschen“. Die Note ist nicht nur eine große Anerkennung für die Arbeit des Roten Kreuzes in dem vielfältigen und anspruchsvollen Aufgabenfeld Pflege, sondern auch für die engagierten Mitarbeiter im Ambulanten Pflegedienst in Dillingen und in dem Fachbereich Pflege.

Hintergrund:

In Deutschland gibt es etwa 2,9 Millionen Pflegebedürftige. 2,1 Millionen von ihnen werden zu Hause gepflegt (ambulant), 800.000 in Pflegeheimen (stationär). Sie sollen ihrem persönlichen Hilfebedarf und ihren Bedürfnissen entsprechend nach dem aktuellen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse optimal gepflegt und versorgt werden. Pflegestandards ergeben sich aus dem Pflegeversicherungsgesetz und darauf aufbauenden Verträgen. Ob diese Qualitätsanforderungen tatsächlich eingehalten werden, überprüft der Medizinische Dienst durch unangemeldete Prüfungen. Diese sollen unter anderem dazu beitragen, dass den Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Lebensqualität erhalten bleibt.

Überprüfung von stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten

Der Medizinische Dienst prüft regelhaft einmal im Jahr die Pflegequalität von allen stationären Pflegeeinrichtungen und von allen ambulanten Pflegediensten. Den Auftrag für eine Prüfung bekommt der MDK von den Verbänden der Pflegekassen im jeweiligen Bundesland. Die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität werden in Form von Noten bewertet und die Ergebnisse im Internet und durch Aushang in der Pflegeeinrichtung veröffentlicht werden.

Transparenzvereinbarungen regeln Prüfkriterien und deren Veröffentlichung

Der GKV-Spitzenverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen haben sich unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) auf eine Systematik geeinigt, nach der die Qualität der Leistungen von stationären Pflegeeinrichtungen und von ambulanten Pflegediensten veröffentlicht werden soll (Transparenzvereinbarungen).

Prüfkriterien, die Qualität messbar machen

Für gute Pflege gibt es zahlreiche Anhaltspunkte. Bei Prüfungen erfragt der MDK unter anderem die Zufriedenheit eines Teils der Versicherten. Außerdem wird der körperliche Zustand der Versicherten überprüft, um Rückschlüsse auf die Pflegequalität ziehen zu können. Hier haben wir eine Auswahl von Kriterien, die im Bereich der ambulanten und stationären Pflege bei unseren Prüfungen gelten, für Sie aufgelistet:

Ambulante Pflegedienste

  • Wie ist der Pflegezustand des Kunden bzw. Pflegebedürftigen? Dafür untersuchen die MDK-Prüfer unter anderem den Haut- und den Ernährungszustand der Pflegebedürftigen und prüfen eingesetzte Inkontinenzprodukte.
  • Werden die vereinbarten Leistungen zur Ernährung durchgeführt?
  • Wird der Pflegebedürftige bzw. werden seine Angehörigen bei Defiziten in der Ernährung über mögliche Maßnahmen informiert?
  • Werden Pflegebedürftige bei Inkontinenz über erforderliche Maßnahmen beraten?
  • Entspricht die Medikamentengabe der ärztlichen Anordnung?
  • Werden Wunden nach dem aktuellen Wissenstand versorgt?
  • Erhält der Pflegebedürftige vor Leistungsbeginn einen Kostenvoranschlag über die ggf. entstehenden Eigenkosten?
  • Ist der Pflegedienst für die Pflegebedürftigen ständig erreichbar?
  • Gibt es ein angemessenes Hygienemanagement im Pflegedienst und werden wichtige Grundsätze z.B. zur Händehygiene eingehalten?
  • Werden alle Mitarbeiter in Fortbildungen einbezogen?
6. Juni 2017 17:05 Uhr. Alter: 7 Jahre