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25.04.2017: Geplantes Gesetz - Verbot von Kinderehen - DRK sieht noch große Lücken bei der Betreuung

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, Ehen von Kindern in Deutschland zu verhindern, sieht im Zusammenhang mit dem geplanten Verbot jedoch noch große Lücken vor allem bei der Betreuung der Betroffenen. „Wir dürfen die Kinder und Jugendlichen, deren Ehen aufgehoben oder für nichtig erklärt werden, auf keinen Fall allein lassen. Wir brauchen eine engmaschige Beratung und Begleitung durch Jugendämter und Betreuer. Doch genau das sehen wir derzeit in vielen Fällen noch nicht gewährleistet“, sagt DRK-Vizepräsidentin Donata Schenck zu Schweinsberg zu dem Gesetzentwurf, der am 26. April im Rechtsausschuss des Bundesrates beraten wird.

Nach den Plänen der Bundesregierung werden Ehen, die im Ausland geschlossen wurden und bei denen ein Partner unter 16 Jahre ist, automatisch unwirksam. Ehen, die im Alter zwischen 16 und 18 Jahren zustande kamen, können vom Familiengericht aufgehoben werden, solange kein Härtefall vorliegt. „Jetzt kommt es darauf an, dass die Jugendämter entsprechend personell ausgestattet werden, um sich um die betroffenen Kinder und Jugendlichen auch kümmern zu können“, sagt Donata von Schenck. In manchen Jugendämtern müsse ein Sachbearbeiter bis zu 100 Fälle betreuen. Oft fehle es auch an geeigneten Übersetzern.

Minderjährige, die von der geplanten Gesetzesregelung betroffen sind, seien bereits auf der Flucht nach Deutschland psychischen Belastungen ausgesetzt. „Sie brauchen deshalb eine besonders intensive und langfristige Betreuung“, sagt Donata von Schenck. Es müsse ihnen sprachlich und emotional verständlich erklärt werden, warum eine Ehe unwirksam oder aufgelöst wird und welche Perspektiven es für sie mit Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe auch über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus gibt. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass die Minderjährigen kurzfristig eine angemessene Unterbringung erhalten, wenn sie von ihren bisherigen Ehepartnern getrennt werden. Massenunterkünfte seien dafür ungeeignet.

25. April 2017 15:22 Uhr. Alter: 7 Jahre