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15.07.2016: Rotkreuz-Schulsanitäter/innen erhalten „Öffentliche Belobigung“

Minister Bouillon: „Sie sind unsere Heldinnen und Helden des Alltags“ .Die Ausbildung zum Schulsanitäter haben die "Helden" beim Roten Kreuz bekommen. Sie sind Vorbilder für alle anderen Rotkreuz-Schulsanitäter.

Foto: Ministerium für Inneres und Sport

Drei junge Frauen und zwei junge Männer der Gesamt- bzw. Gemeinschaftsschule  Marpingen haben durch ihre spontane Hilfeleistung einer bewusstlosen Mitschülerin geholfen. Sie wurden vom Deutschen Roten Kreuz im Saarland zu Schulsanitätern/innen ausgebildet. Eine beispielhafte Tat, für die die 5 jungen Menschen, die zwischen 15 und 16 Jahren sind, jetzt eine „Öffentliche Belobigung“ durch Innenminister Klaus Bouillon erhalten. Sie haben in einer schwierigen Situation einen kühlen Kopf bewahrt und vollkommen richtig gehandelt, dafür möchte ich Ihnen ganz herzlich danken“, sagte Minister Bouillon bei der Auszeichnung im Landratsamt St. Wendel. „Mit dieser Urkunde überreiche ich Ihnen unsere gemeinsame Anerkennung für ihr Tun. Sie sind für mich Heldinnen und Helden des Alltags.“
Ausgezeichnet werden die Schulsanitäterinnen und –sanitäter Lena Prangenberg, Joline Sophie Schunath, Celina Sommer, Mirko Pitsch und Florian Mittermüller.
Als ihre Mitschülerin Samantha am 16. Dezember 2015 während des Schulunterrichts plötzlich das Bewusstsein verlor, reagierten die 5 Ersthelferinnen und Ersthelfer vorbildlich:

  • sie führten eine Atemkontrolle bei ihrer Mitschülerin durch
  • brachten die Mitschülerin in eine stabile Seitenlage
  • zeitgleich wurden Stühle und Bänke weggeräumt, um bei einem möglichen epileptischen Anfall die Verletzungsgefahr zu minimieren
  • die übrigen Mitschüler wurden angewiesen, den Raum zu verlassen
  • sie organisierten eine Wolldecke, um den Wärmehaushalt von Samantha zu sichern
  • die Rettungsleitstelle wurde informiert
  • nach Eintreffen der Rettungskräfte erlangte die Schülerin nach Verabreichung von Sauerstoff wieder das Bewusstsein

Minister Bouillon: „Sie haben als Ersthelferinnen und –helfer mit ihrem Verhalten Weitsicht und Zivilcourage bewiesen. Ich hoffe, dass ihr Tun zur Nachahmung anregt.“
Die „Öffentliche Belobigung“ hat ihre Berechtigung auf einer gesetzlichen Grundlage, dem Gesetz über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten.
Das 1960 in Kraft getretene Gesetz sieht für Rettungstaten, bei denen sich ein Mensch (oder mehrere Menschen) in Lebensgefahr befindet und die Rettung unter eigener Lebensgefahr ausgeführt worden ist, die Ehrung des Retters durch die Verleihung der Saarländischen Rettungsmedaille vor. Für Rettungsversuche ohne eigene Lebensgefahr ist die Würdigung mit der „Öffentlichen Belobigung“ vorgesehen.

Quelle: Ministerium für Inneres und Sport

15. Juli 2016 11:06 Uhr. Alter: 8 Jahre