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Krisenmanagementvorschrift (K-Vorschrift)

Die Krisenmanagementvorschrift (K-Vorschrift) des Deutschen Roten Kreuzes bildet auf Bundesebene nur einen Rahmen für die Tätigkeit des DRK im KatS. Eine länderspezifische Anpassung war und ist zwingend.

Ein Feinkonzept kann nur auf Ebene der Unteren KatS-Behörden uns somit mit den Kreisverbänden etabliert werden.