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Fachdienst Information und Kommunikation (IuK)

Neuerung im Rahmenausbildungsplan zum 01.01.2017

Der neue Ausbildungsrahmenplan wurde durch den Erlass des "Gesetz über die Einrichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz - BDBOSG) vom 28.06.2006", sowie der Umstellung der Funkrufnamen nach der "Verwaltungsvorschrift über Funkrufnamen nichtpolizeiliche Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (npolBOS) im Saarland vom 24.02.2014" notwendig.

Diese Notwendigkeit resultiert aus der Umstellung des Funkbetriebes von Analog auf Digital und der "Aufnahme des operativ taktischen Wirkbetriebes für den Digitalfunk", welche durch das Schreiben vom 29.07.2016 durch den Zweckverband für  Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Saar (ZRF) den BOS mitgeteilt wurde.

Neben dem nun für alle beteiligten BOS als verbindlich verabschiedeten Ausbildungsrahmenplan, ist auch eine zeitnahe Novelle der Ausbildungsordnung IuK des DRK im Saarland notwendig.

Aufgrund durch das Land geschaffener Tatsachen (z.B. Abschaltung vorhandener analoger Relais) ist die Umsetzung des vorhandenen Ausbildungsrahmenplans zum 01.01.2017 vorbehaltlich notwendig.